Durchsuchung
Eine Hausdurchsuchung zählt zu den unangenehmsten Maßnahmen der Polizei. In der Regel geschieht sie frühmorgens, oft mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss. Die Polizei durchsucht Ihre Räume und beschlagnahmt potenzielle Beweismittel. Wichtig ist, dass Sie während der Durchsuchung Ruhe bewahren und sofort einen Rechtsanwalt informieren. Sprechen Sie nicht mit der Polizei über den Fall, um unbedachte Äußerungen zu vermeiden. Ihr Anwalt kann später helfen, beschlagnahmte Gegenstände zurückzuerhalten.
Durchsuchung - Was ist das?
Eine Hausdurchsuchung ist eine der für die Betroffenen unangenehmsten Maßnahmen der Polizei. In der Regel klingelt die Polizei in den frühesten Morgenstunden und dreht die Wohnung – wenn nicht sogar das Leben – einmal auf links. Regelmäßig nimmt die Polizei Unterlagen, Handys, die Playstation und alles, was sonst noch eine Festplatte hat, mit. Ganz nebenbei ist die Wohnung verwüstet, die Familie geweckt und die Nachbarschaft redet über nichts anderes, als den Polizeieinsatz.
Die Polizei benötigt grundsätzlich einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, um Ihre Wohnung betreten und durchsuchen zu dürfen. Eine Kopie dieses Beschlusses lassen Sie sich aushändigen. Ausnahmsweise darf die Polizei auch ohne einen Durchsuchungsbeschluss eine Wohnung durchsuchen. Voraussetzung dafür ist, dass Gefahr im Verzug besteht. Gefahr im Verzug liegt zum Beispiel bei drohendem Beweismittelverlust vor. In dem Durchsuchungsbeschluss steht, was die Polizei sucht und welche Räume durchsucht werden. Das müssen Sie erst einmal dulden. Wenn Sie der Polizei die Tür nicht öffnen, öffnet die Polizei selbst die Tür. Da dies regelmäßig mit Beschädigungen einhergeht, können Sie die Tür besser selbst öffnen. Sie können einen unabhängigen Zeugen zur Durchsuchung hinzuziehen lassen.
Nach der Durchsuchung sollte Ihnen eine Kopie des Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokolls ausgehändigt werden. Darin steht alles, was die Polizei mitgenommen hat. Die Polizei nimmt dabei oft nicht nur das mit, was sie laut Durchsuchungsbeschluss sucht. Wenn die Polizisten „zufällig“ auch die restlichen Rauschmittel vom Wochenende oder sonstige verbotenen Gegenstände finden, werden diese in der Regel auch direkt mitgenommen.
Was ist als Betroffener zu tun?
Als Betroffener sollten Sie in dieser Situation sofort ein Rechtsanwalt informieren. Ihr Anwalt kann in dieser Situation helfen, Fallstricke zu vermeiden und so gute Voraussetzungen für die spätere Verteidigung vor Gericht zu schaffen. Die sichergestellten Gegenstände sind vorerst bei der Polizei. In vielen Fällen kann Ihr Rechtsanwalt aber schon vor Abschluss des Strafverfahrens die (teilweise) Herausgabe der Gegenstände erreichen.
Wichtig ist hier, dass Sie nicht mit der Polizei über die Sache sprechen. Sie haben bei einer Äußerung in dieser Situation nichts zu gewinnen und viel zu verlieren. Das gilt in jedem Fall. Die Polizisten sind Profis darin, Betroffenen unbedachte Äußerungen zu entlocken. Auch wenn der Polizist nett tut und Ihnen in Aussicht stellt, dass alles gleich vorbei ist: Falls es ausnahmsweise doch hilfreich sein sollte, in diesem Verfahrensstadium mit der Polizei zu sprechen, ist dazu auch morgen noch Zeit. Sie müssen die Durchsuchung dulden, aber nicht mitwirken. Versuchen Sie – so gut es in dieser Situation geht – die Ruhe zu bewahren. Seien Sie ruhig und höflich. Stören Sie die Polizeibeamten nicht bei der Arbeit und versuchen Sie nicht, noch schnell Gegenstände „verschwinden zu lassen“. Sie möchten auf gar keinen Fall der Polizei einen Grund geben, noch tiefer in Ihr Leben einzugreifen. Was Sie der Polizei aber auf jeden Fall erklären können ist, dass Sie gegen der Durchsuchung und etwaigen Sicherstellungen widersprechen.
Sollten die Polizeibeamten Sie am Ende der Durchsuchung um eine Unterschrift bitten, unterschreiben Sie nicht.